Sparen

höchster Guthabenzins

niedrige Kosten

Der Staat hilft mit

Beim Bausparen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen  auf die Förderung des Staates zählen.
Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten:

 

Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie

Arbeitnehmer-Sparzulage: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 470 Euro jährlich eine staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage von 9 % pro Jahr bekommen, wenn Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen (vL) durch den Arbeitgeber auf ein Bausparkonto überweisen lassen.

Wohnungsbauprämie: Der Staat belohnt Ihre Bauspar-Einzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen jährlich mit 8,8 % Wohnungsbauprämie. Gefördert werden eigene Einzahlungen bis zu 512 Euro für Alleinstehende, 1.024 Euro für Verheiratete.

Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie

Arbeitnehmer-Sparzulage (ASZ)   Wohnungsbauprämie
(WoP)1 
Höhe 9  %der eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen 8,8  %der eigenen Einzahlungen
(einschließlich Abschlussgebühr) und der gutgeschriebenen Zinsen.
Jährlich
geförderte
Höchstbeträge
Alleinstehende/
Verheiratete,
1 Arbeitnehmer:
470 EUR
pro Jahr
Verheiratete,
2 Arbeitnehmer:
2 x 470 EUR
pro Jahr
Alleinstehende:

512 EUR

 

Verheiratete:

1.024 EUR

Anspruchsberechtigte Alle Arbeitnehmer(einschließlich Auszubildende) sowie Beamte, Richter, Berufssoldaten und
Soldaten auf Zeit.
Alle Bausparer, die im Sparjahr das
16. Lebensjahrvollendet haben.
Einkommensgrenze
(zu versteuerndes
Einkommen p.a.
Sparjahr)2
Alleinstehende:
17.900 EUR
Verheiratete:
35.800 EUR
Alleinstehende: 25.600 EUR
Verheiratete:
51.200 EUR
Antragsfrist Die für die Einkommenssteuer geltenden Fristen. 2 Jahre seit Ablauf des Sparjahres.
Beantragung Der Bausparer erhält mit dem Kontoauszug eine vL-Bescheinigung. Diese Bescheinigung muss er mit seiner Einkommens-
steuererklärung bei seinem Finanzamt einreichen.
Der Bausparer erhält mit dem Kontoauszug seinen vorbereiteten Wohnungsbau-
prämienantrag,.

 

1 Es gelten gesetzliche Vorgaben zur wohnungswirtschaftlichen Verwendung.
2 Das Bruttoeinkommen kann erheblich höher sein.

Riester-Zulagen

Als Förderberechtigter erhalten Sie eine Grundzulage von jährlich
154 Euro und für kindergeldberechtigte Kinder eine Kinderzulage von jährlich 185 Euro (für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro p.a.), wenn Sie jährlich einen Mindesteigenbeitrag in Höhe von    4 % der im vorausgegangenen Kalenderjahr erzielten sozialversicherungspflichtigen Einnahmen, jedoch max. 2.100 Euro vermindert um die Zulagen, in einen zertifiziertes Bausparkonto einzahlen.

Dies gilt auch für Tilgungsleistungen von Bauspardarlehen. Die eigenen Einzahlungen in das Bausparkonto können darüber hinaus als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Wohn-Riester

Mit dem neuen Eigenheimrentengesetz, auch "Wohn-Riester" genannt, welches am 01.08.2008 in Kraft getreten ist, wurden Änderungen in der Riester-Rente beschlossen.

Die Riester-Förderung kann nun auch für den Erwerb, den Bau oder die Entschuldung selbst genutzter Wohnimmobilien genutzt werden.
Zu den begünstigten Anlageprodukten gehören auch zertifizierte Bausparkonten. Gefördert werden Sparzahlungen zum Kapitalaufbau als auch Tilgungsleistungen in der Darlehensphase.

Voraussetzung für die Wohn-Riester-Förderung ist generell eine dauerhafte Selbstnutzung der in Deutschland erworbenen Wohnimmobilie, insbesondere in der Rentenphase.

Übersicht zur staatlichen Riester-Förderung
Geförderter Personenkreis Unmittelbar förderberechtigt
- Pflichtmitglieder der gesetzlichen
Rentenversicherung
- Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst
- Arbeitslose
- Landwirte und Selbstständige
(sofern pflichtversichert)
- Kindererziehende während der rentenrechtlich zu
berücksichtigenden ZeitenMittelbar förderberechtigt
Ehepartner eines unmittelbar Förderberechtigten, wenn dieser einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag bespartHinweis: Förderberechtigte haben Anspruch auf Riester-Zulage einkommensunabhängig.
Höhe der Förderung Zulagen
Grundzulage: 154 EurojährlichKinderzulage1:
- 185 Eurofür bis zum 31.12.2007
geborene Kinder
- 300 Eurofür ab dem 01.01.2008
geborene KinderBerufseinsteigerbonus
200 Euro einmalig für alle unmittelbar Förderberechtigten, die zu Beginn des Kalenderjahres des Vertragsabschlusses das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet habenZusätzlicher Sonderausgabenabzug
Der gesamte Sparbeitrag (Eigenbeiträge + Zulagen, max. 2.100 Euro p.a.) kann als Sonderausgabenabzug steuerlich geltendgemacht werden. Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die gewährten Zulagen, wird die Differenz im Rahmen der Steuererklärung erstattet.
Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulage Zahlung eines jährlichen Mindesteigenbeitrages von 4% der im vorangegangenen Kalenderjahr erzielten sozialversicherungspflichtigen Einnahmen
(max. 2.100 Euro) vermindert um die Zulage; aber mindestens 60 Euro (siehe Sockelbetrag).
Geförderter Höchstbetrag 2.100 Euro jährlich (175 Euro monatlich)
Sockelbetrag Wenn der gesetzliche Mindesteigenbeitrag den Sockelbetrag von 60 Euro jährlich unterschreitet, ist der Sockelbetrag zu leisten, um die volle Zulage zu erhalten.2
Antragsfrist 2 Jahre nach Ablauf des Beitragsjahres
Beantragung Der Bausparer erhält grundsätzlich jährlich einen vorbereiteten Antrag auf Altersvorsorgezulage, den er ergänzt und unterschrieben bei der Bausparkasse einreicht. Für Bausparen ist allerdings das vereinfachte Verfahren zur dauerhaften Beantragung der Zulage vorgesehen (Dauerzulageantrag).

Zur Geltendmachung des Sonderausgabenabzugs erhält der Bausparer jährlich eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Diese ist zusammen mit der Anlage AV der Steuererklärung beizufügen.

1 Sofern kindergeldberechtigt
2 Der Mindestbeitrag im Bausparen beträgt jährlich 240 Euro (20 Euro pro Monat).