Unfallversicherung

Unfälle passieren schnell und unerwartet. Oft sind Krankenhausaufenthalte oder Invalidität die Folge. Wollen Sie sicher und sorgenfrei den Alltag meistern, sichern Sie sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls ab.

 

Einzelheiten zur Unfallversicherung

Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr

Die Unfallversicherung mit Prämien-Rückgewähr ist eine Kombination aus Unfallversicherung und einem Sparvorgang. Ein kleiner Teil des Beitrages wird für den Versicherungsschutz verwendet, der größere Teil fließt in einen Spartopf.

Zunächst entsteht für Sie der Eindruck, als würden Sie Ihr Geld zurück bekommen. Die Bezeichnung "Prämienrückgewähr" führt hier zur Vermutung, dass man seine Versicherungsprämie zurück bekommt. Dies ist allerdings falsch, Sie bekommen nicht die Prämie, sondern die zuviel gezahlte Prämie mit einer meist geringen Verzinsung zurück.

Wozu brauche ich eine private Unfallversicherung?

Unfallgefahren lauern überall und jederzeit. Gott sei Dank sind bleibende Gesundheitsschäden nicht die Regel, oder die Künste der Medizin sind erfolgreich.

Aber: Es bleibt nicht aus, dass Betroffene sich so schwer verletzen, dass sie vorübergehend oder sogar auf Dauer ihrem Beruf und den gewohnten Freizeitgewohnheiten nicht mehr nachgehen können.

Die private Unfallversicherung kann zum Teil beträchtliche Einkommensverluste und auch Einbußen an Lebensqualität ausgleichen. Die finanziellen Leistungen aus einer Privaten Unfallversicherung sind auch häufig das Startkapital für eine neue Existenz.

Was ist ein Unfall überhaupt?

Eigentlich weiß jeder, was ein Unfall ist. Dennoch wird der Unfallbegriff in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen wie folgt definiert: "Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis/Unfallereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Dieses "Fachchinesisch" wollen wir Ihnen übersetzen:

  • Ein Unfallereignis muss innerhalb eines kurzen Zeitraums (plötzlich) eintreten. Dies bedeutet, dass z.B. die Folgen eines Sonnenbrandes nach einem ausgedehnten Sonnenbad nicht als plötzlich anzusehen sind.
  • Ein Schlag oder ein Tritt vor das Schienbein ist ein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis und damit versichert.
  • Die Gesundheitsschädigung muss unfreiwillig geschehen, d.h. Freitod oder Selbstverstümmelung gelten nicht als Unfall.
  • Die Gesundheitsschädigung muss einen körperlichen Schaden hervorrufen, d.h. psychische Reaktionen aufgrund eines Unfalls (z.B. Schock) fallen ebenfalls nicht unter den definierten Unfallbegriff.
Wer kann sich in der privaten Unfallversicherung versichern?

Jedermann kann quasi von Geburt an versichert werden. Somit besteht für alle Altersgruppen die Möglichkeit, sich für die finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern. Es können sich Berufstätige, Kinder, Hausfrauen, Selbständige, Studenten, einfach jeder versichern.

Aber keine Regel ohne Ausnahme:

Nicht versichert werden Personen, die geisteskrank oder dauernd pflegebedürftig sind.

Wann und wo gilt die Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung gilt weltweit und rund um die Uhr.

Dabei ist es egal, ob sich der Unfall während der Arbeit oder in der Freizeit ereignet.

Vereinzelt werden auch Freizeitunfall- oder Arbeitsunfallversicherungen abgeschlossen.

Sinn machen derartige Policen in der Regel nicht, da es sich nur um Ausschnittdeckungen handelt - wenn versichern, dann richtig.

Welche Leistungen bietet eine Unfallversicherung?

Das Kernstück einer Privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Doch es gibt noch weitere individuell zu vereinbarende Leistungen.

Beachten Sie jedoch, dass Invalidität in der Regel immer versichert werden muss.

  • Invalidität
  • Todesfall
  • Tagegeld
  • Krankenhaustagegeld
  • Genesungsgeld
  • Übergangsgeld
  • Bergungskosten
  • Kosmetische Operationskosten
Wie hoch sollte ich mich/meine Familie versichern?

Nach einer Daumenregel soll die Versicherungssumme das Dreifache des jährlichen Bruttoeinkommens betragen. Für Erwachsene soll die Unfallversicherung Vorsorge dafür bieten, wenn sich von jetzt auf nachher durch einen Unfall mit bleibenden Gesundheitsbeeinträchtigungen die Lebenssituation verändert.

So können Kosten für den behindertengerechten Umbau der Wohnung oder des Hauses entstehen. Oder aufgrund des Unfalles kann nur noch mit einem entsprechenden umgebauten Auto (z.B. Handgas, Automatik) gefahren werden. Kinder erhalten in aller Regel keinerlei Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb muss man im schlimmsten Fall davon ausgehen, dass die Leistungen aus der Unfallversicherung womöglich für ein ganzes Leben ausreichen sollten.

Versicherungssummen unter 100.000 € gegen Invalidität machen in der Regel wenig Sinn, bei Kindern sollten es mindestens 150.000 € sein.

Was ist nicht versichert?
  • Unfälle, die dem Versicherten während Ausführung einer Straftat oder beim Versuch einer Straftat zustoßen.
  • Unfälle, die sich unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse ereignen. Dasselbe gilt bei Unfällen durch innere Unruhen, sofern der Versicherte auf Seiten der Unruhestifter steht.
  • Unfälle, welche aufgrund von Bewusstseinsstörungen beruhen. Hierunter können z.B. epileptische Anfälle, Schlaganfälle, aber auch Trunkenheit gehören. Viele Anbieter berufen sich aber zum Teil bei Trunkenheit nicht auf den Ausschluss, sofern die Blutalkoholkonzentration unter 1,1 Promille liegt.
  • Unfälle, die sich bei Rennveranstaltungen ereignen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
  • Unfälle, bei den der Versicherte als Luftfahrzeugführer agiert oder beruflich (aktiv, nicht als Passagier auf dem Weg zu einem Geschäftstermin) ein Luftfahrzeug nutzt (z.B. Rettungssanitäter im Helikopter).
  • Gesundheitsschäden durch Strahlen (z.B. Röntgenstrahlen), sind nicht versichert. Gute Versicherungsbedingungen schließen diese Schäden ein.
  • Gesundheitsschäden, welche durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe, welche die versicherte Person an ihrem Körper vornehmen lässt oder selbst vornimmt.