Bauherrenhaftpflicht

Bauherrenhaftpflicht
Wer eine Gefahrenquelle für Dritte schafft (z.B. eine Baustelle), hat die Verkehrssicherungspflicht, er muss also dafür Sorge tragen, dass niemand zu Schaden kommt. Sollte aber doch mal ein Schaden durch das Bauvorhaben entstehen, schützt die Bauherrenhaftpflichtversicherung vor Ansprüchen.

 

Einzelheiten zur Bauherrenhaftpflicht

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